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   BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88   

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https://dejure.org/1988,2145
BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88 (https://dejure.org/1988,2145)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1988 - 3 StR 351/88 (https://dejure.org/1988,2145)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1988 - 3 StR 351/88 (https://dejure.org/1988,2145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Folgen des Nichtfeststellens der genauen Zusammensetzung gehandelter Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88
    Denn von der Wirkstoffmenge hängt es im einzelnen ab, ob das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" erfüllt und damit ein Verbrechenstatbestand gegeben ist (vgl. BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; 33, 8).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - 3 StR 351/88
    Denn von der Wirkstoffmenge hängt es im einzelnen ab, ob das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" erfüllt und damit ein Verbrechenstatbestand gegeben ist (vgl. BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; 33, 8).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Zum Nachweis der Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" in den Strafbestimmungen der §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ist es allerdings grundsätzlich unerläßlich, die Qualität der Betäubungsmittel durch Angabe des Wirkstoffgehalts genau, notfalls durch Schätzung unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes, zu bestimmen (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1; § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 7).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Von der Wirkstoffmenge hängt es im einzelnen ab, ob das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG gegeben ist und ob die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG vorliegen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

    Da die Strafe dem Strafrahmen des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG entnommen worden ist, bedarf es zur Bestimmung des Schuldumfangs konkreter Mindestfeststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 III Nr. 1 Schuldumfang 1 und Nr. 4 Menge 1; BGH, Urt. vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 483/89 - bei Schoreit NStZ 1990, 329, 331/332).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 397/93

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgifthändler - Wohnung -

    Diese Strafzumessungsregel (BGH StV 1981, 73 (74); BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1) ist auf den Gehilfen nur dann anwendbar, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 gewerbsmäßig 1).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Der Qualität und Reinheit der gehandelten Betäubungsmittel kommt insoweit nur die Bedeutung eines von mehreren Strafzumessungsgründen zu, die nicht erschöpfend aufgezählt werden müssen, sondern gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO nur soweit sie für die Strafzumessung bestimmend sind (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 483/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

    Erforderlich zur Bestimmung des Schuldumfangs sind vielmehr konkrete (Mindest)-Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 360/91

    Handeltreiben - Heroin - Milderung der Strafe - Besonders schwerer Fall -

    Daß die Strafkammer im Rahmen der Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens von "mindestens durchschnittliche(r) Qualität dieser Rauschgifte" und nicht von - wie zuvor festgestellt - "guter Qualität" ausgegangen ist, kann den Angeklagten unter keinen rechtlichen Umständen beschweren (vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 - Schuldumfang 1).
  • BGH, 05.06.1991 - 3 StR 80/91

    Wirkstoffgehalt - Anhaltspunkte - Heroin - Strafmilderung - Urteilsgründe -

    Im Urteil ist nicht dargelegt, aus welchen Gründen das Landgericht annimmt, das Heroin sei "von mittlerer Art und Güte" gewesen und habe "einen Wirkstoffgehalt von wenigstens 1/3" gehabt (vgl. auch BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1 - Schuldumfang 1, 2; § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 5, 6, 8; BGH NStZ 1990, 395).
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